von Zezschwitz Kunst und Design

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Katalogbeschreibungen
Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise. Zustandsbeschreibungen sind nur dann angegeben, wenn offensichtliche Beschädigungen oder Restaurierungen vorliegen oder bedeutsame herstellungsbedingte Unregelmäßigkeiten anzumerken sind. Normale Alters- oder Gebrauchsspuren bleiben unerwähnt. Bietern, die sich nicht persönlich vom Zustand der Objekte und Kunstwerke überzeugen können, haben die Möglichkeit individuelle Zustandsbeschreibungen anzufordern. Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß §§459ff. BGB. Bitte beachten Sie Punkt 14 unserer Versteigerungsbedingungen.

Persönliches Bieten in der Auktion
Persönlich an der Versteigerung teilnehmende Bieter können eine Bieternummer bereits während der Vorbesichtigung oder vor Beginn der Auktion erhalten. Der Bieter haftet für die missbräuchliche Verwendung seiner Bieternummer. Sitzplätze für die Auktionen können im Voraus telefonisch oder schriftlich reserviert werden.

Schriftliche Gebote
Schriftliche Gebote müssen unter Verwendung des im Katalog abgedruckten Formulars bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn beim Versteigerer eingegangen sein. Telefonisch, per Fax oder Email übermittelte Gebote sind schriftlich, rechtsgültig unterschrieben zu bestätigen. Das Gebot bezieht sich ausschließlich auf die angegebene Los-Nummer, nicht auf den Titel des Gegenstandes oder Kunstwerks. Die in den schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Höchstlimit für den Zuschlag und werden nur in der notwendigen Höhe in Anspruch genommen, die erforderlich ist, um andere Gebote zu überbieten.

Telefonische Gebote
Telefonbieter müssen Ihren Bietwunsch spätestens bis 12 Uhr des Auktionsvortages unter Angabe von Name, Adresse und der Telefonnummer, unter welcher der Bieter am Auktionstag sicher erreicht werden kann, schriftlich mitgeteilt und mit Unterschrift bestätigt haben. Telefonische Gebote werden nur bei Schätzpreisen ab EUR 500 angenommen. Eine telefonische Teilnahme an der Auktion bedeutet automatisch das Bieten des Limitpreises des betreffenden Objektes. Dies gilt auch für den Fall, daß der Bieter während der Auktion von VON ZEZSCHWITZ nicht telefonisch erreicht werden kann. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung sowie für das Zustandekommen eines Zuschlags an einen telefonischen Bieter.

Nachverkauf
Die in der Auktion unverkauft gebliebenen Lose können bis vier Wochen nach der Auktion in unseren Geschäftsräumen besichtigt und in dieser Zeit zum im Katalog vermerkten Schätzpreis zzgl. 25 % Aufgeld incl. MwSt (Differenzbesteuerung) bzw. Summe von Schätzpreis plus 18% Aufgeld und dem darauf erhobenen vollen (19 %) bzw. ermäßigten (7 %) Mehrwertsteuersatz (Regelbesteuerung) im Nachverkauf erworben werden.

Auktionsergebnisse
Die aktuellen Ergebnisse der Auktionen sind über Internet www.von-zezschwitz.de jeweils am nächsten Werktag nach der Auktion abrufbar. Auf Anfrage erhalten Sie die Ergebnisliste auch jederzeit per Post oder Fax. Zusätzlich erscheinen die Ergebnisse auch im darauf folgenden Katalog des betreffenden Auktionsgebietes.


Kaufpreis
Der Zuschlagsbetrag ist der Netto-Kaufpreis.
Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 25 % erhoben, in dem die gesetzl. Mehrwertsteuer, die nicht gesondert ausgewiesen wird, enthalten ist (Differenzbesteuerung). Lose, die nicht unter diese Regelung fallen und regelbesteuert versteigert werden, sind im Katalog mit dem Wort "Regelbesteuert" gekennzeichnet. Hier wird auf die Summe von Zuschlagspreis plus 18 % Aufgeld der volle (19%) bzw. ermäßigte (7%, bei Originalwerken der bildenden Kunst, Bücher) Mehrwertsteuersatz erhoben. Für handelsgleiche Unternehmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, besteht die Möglichkeit der Regelbesteuerung.

Zahlung
Persönlich in der Auktion ersteigerte Ware ist sofort in Bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. Zahlung werden nur in EURO entgegengenommen. Bei Kreditkartenzahlung (Visa, Amex, Master Card) wird eine Gebühr von 4% der Rechnungssumme erhoben. Es besteht die Möglichkeit, bereits während oder unmittelbar nach der Auktion Waren zu bezahlen und entgegenzunehmen. Käufer, die nicht persönlich an der Auktion teilnehmen, erhalten ca. 2-3 Tage nach der Auktion eine Rechnung, die innerhalb von 10 Tagen zu begleichen ist.

Abholung und Versand
Mit der Auktionsrechnung erhält der Käufer ein Formular, auf der entweder die Abholung (nach vorheriger Anmeldung) angezeigt oder der Versand der Waren beantragt wird. Bei Versendungswunsch geht dem Käufer eine Versandrechnung zu. Nach Begleichung der Auktions- und Versandrechnung werden die ersteigerten Waren umgehend zugeschickt. Die Versandkosten werden je nach Größe, Wert und Gewicht des Objektes oder Kunstwerks berechnet. Jeder Versand und Transport ersteigerter Auktionsware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Ersteigerte Auktionsware ist sofort, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Erteilung des Zuschlags bzw. Erhalt der Rechnung abzuholen. Ware, die nicht innerhalb dieses Zeitraums abgeholt wird, kann ohne Mahnung auf Rechnung und Gefahr des Käufers bei einer Spedition eingelagert werden. VON ZEZSCHWITZ trägt in keinem Fall eine Haftung für Verlust oder Beschädigungen nicht abgeholter Gegenstände.

Ausfuhrlieferungen
Ausfuhrlieferungen in Drittländer außerhalb der EU und an branchengleiche Unternehmen innerhalb der EU, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachgewiesen haben, können von der Mehrwertsteuer befreit werden. Das Aufgeld beträgt in diesem Falle 18 %. Die Kosten für die Erstellung von Ausfuhrpapieren und Transport trägt der Käufer. Käufer, die die ersteigerte Ware persönlich in ein Nicht-EU-Land ausführen, erhalten nach Vorlage der abgestempelten Ausfuhrpapiere die entrichtete Mehrwertsteuer zurückerstattet.